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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.01.2012 - 9 Ta 252/11   

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https://dejure.org/2012,1441
LAG Rheinland-Pfalz, 02.01.2012 - 9 Ta 252/11 (https://dejure.org/2012,1441)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.01.2012 - 9 Ta 252/11 (https://dejure.org/2012,1441)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Januar 2012 - 9 Ta 252/11 (https://dejure.org/2012,1441)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 120 Abs 4 ZPO, § 127 Abs 2 ZPO
    Prozesskostenhilfe - Änderung der Zahlungsbestimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung der Zahlungsbestimmung im Rahmen der Prozesskostenhilfe aufgrund des Nachweises der Finanzierung eines Pkw

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4; ZPO § 127 Abs. 2
    Abänderung der Zahlungsbestimmung im Rahmen der Prozesskostenhilfe aufgrund des Nachweises der Finanzierung eines Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Köln, 14.07.2010 - 1 Ta 161/10

    Unbegründete Geltendmachung von Telefonkosten und Hundesteuer sowie Geldstrafe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.01.2012 - 9 Ta 252/11
    Telefon- und Internetkosten: Auch diese sind Kosten der allgemeinen Lebensführung und vom Freibetrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 a ZPO erfasst (LAG Köln, B.v. 14.7.2010 1 Ta 161/10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.06.2011 - 10 Ta 106/11

    Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.01.2012 - 9 Ta 252/11
    Stromkosten: Es handelt sich um Kosten der allgemeinen Lebensführung, die bereits unter den Freibetrag des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 a ZPO fallen (LAG Rheinland-Pfalz, B.v. 21.6.2011 -10 Ta 106/11-).
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